AGB

1. Allgemeines

Allen Liefergeschäften der Firma Bernd Fuchs, im weiteren FuchsPack genannt, liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie gelten auch für alle zukünftigen Aufträge des Bestellers ohne Rücksicht darauf, ob in jedem einzelnen Fall auf sie Bezug genommen wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma FuchsPack gehen jeden anderen Geschäfts- und Lieferbedingungen vor, es sei denn, dass die Firma FuchsPack andere Geschäfts- und Lieferbedingungen ausdrücklich und schriftlich als für sich verbindlich anerkennt. Eines besonderen Widerspruchs gegen andere Geschäfts- und Lieferbedingungen bedarf es nicht.
Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von der Firma FuchsPack schriftlich bestätigt werden.

2. Vertragsinhalt

Der Inhalt des Liefervertrages bestimmt sich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung der Firma FuchsPack. Eine Beanstandung unserer Auftragsbestätigung hat unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen, zu erfolgen.

3. Lieferung

a) Liefertermine
Liefertermine werden entsprechend den Wünschen des Käufers und nach den Liefermöglichkeiten der Firma FuchsPack eingeplant. Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Liefertermine wird nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Betriebsablaufs übernommen; insbesondere Fälle höherer Gewalt und sonstige störende Ereignisse bei uns, unseren Lieferanten oder bei den Transportunternehmen, beispielsweise Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuer, Überschwemmungen, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik und Aussperrungen entbinden uns von der rechtzeitigen Lieferung. Bei Überschreiten eines vereinbarten Liefertermins hat der Käufer das Recht, der Firma FuchsPack eine Nachfristsetzung von zwei Wochen zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche aus Lieferverzug sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Firma FuchsPack ist zu Teillieferungen berechtigt.

b) Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in allen Fällen auf den Käufer über, sobald die Firma FuchsPack die Ware dem Spediteur oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben hat.

4. Zahlungsbedingungen

Neukunden werden gegen Vorkasse beliefert. Zahlungen haben innerhalb von acht Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto ohne jeden Abzug zu erfolgen. Die Firma FuchsPack ist berechtigt, bei Überschreitung der Zahlungsfrist ab Fälligkeit die bei ihr tatsächlich entstandenen Zinsen, mindestens aber in Höhe von 2% über den jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.

5. Gewährleistung und Haftung

Die Firma FuchsPack leistet für erkennbare und verborgene Mängel der Ware oder bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften innerhalb von 6 Monaten nach dem Tag der Ablieferung der Ware bei dem Käufer in der Weise Gewähr, dass sie nach ihrer Wahl die Ware unentgeltlich nachbessert oder mangelfreie Ware nachliefert.

Kommt FuchsPack innerhalb einer vom Käufer zu setzenden angemessenen Frist diesen Verpflichtungen nicht nach, steht dem Käufer das Recht zu, nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung bei ihm zu untersuchen. Mängelrügen müssen schriftlich innerhalb von 10 Tagen nach der Entdeckung des Mangels behoben werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die gelieferte Ware von dem Käufer oder einem Dritten verändert, unsachgemäß behandelt oder verarbeitet wird. Jede weitergehende Gewährleistung und Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - die auf einer fahrlässigen Vertragsverletzung der Firma FuchsPack, eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder eines Erfüllungsgehilfen beruht, ist ausgeschlossen, eine Haftung in sonstigen Fällen auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schadens beschränkt.

6. Eigentumsvorbehalt

FuchsPack behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Tilgung aller aus Geschäftsverbindungen zu dem Käufer entstandenen und noch entstehenden Forderungen vor. Der Käufer kann an gelieferten Waren durch Einbau in andere Geräte kein Eigentum erwerben. Jede Verarbeitung erfolgt für FuchsPack. Bei Einbau in fremde Ware durch den Käufer wird FuchsPack Miteigentümer an den neu entstandenen Produkten im Verhältnis des Wertes ihrer Waren zu den mitverwendeten Waren. Die so entstandenen Produkte gelten als Vorbehaltswaren von FuchsPack. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware oder des aus der Verarbeitung entstehenden Gegenstandes jederzeit widerruflich im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. Der Käufer tritt an FuchsPack schon jetzt sicherungshalber alle ihm aus der Weiterveräußerung und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Stehen Vorbehaltswaren nach Einbau oder Verarbeitung im Miteigentum von FuchsPack, werden die Forderungen aus Weiterveräußerung in Höhe des Wertes der gelieferten Ware abgetreten. Der Käufer ist jederzeit widerruflich ermächtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. FuchsPack wird die Sicherheiten insoweit freigeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 25% übersteigt.

7. Bestandskraft dieser Bedingungen

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

8. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Die Beziehungen zwischen FuchsPack und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten ist der Sitz von FuchsPack.
Vereinbarter Gerichtsstand für alle mit dem Vertrag im Zusammenhang stehenden Rechtsstreitigkeiten ist Langenfeld. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Käufer nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Hat der Käufer bei Vertragsabschluss seinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland, so soll das Gericht des Sitzes von FuchsPack zuständig sein.