Schaumpolster-Verpackungen

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wir garantieren die Einhaltung der diesbezüglichen aktuellen EU-Verordnung. Das Material enthält keine Weichmacher, kein Chlorgas und keine Schwermetalle.

Der Verpackungsschaum wird recycelt oder dient zur Energiegewinnung und ist dabei biologisch neutral. Da der Schaum zu 99% aus Luft und nur 1% aus PUR besteht, dabei FCKW-frei ist, kann man ihn als umweltschonend betrachten, im Gegensatz zu anderen Packmitteln, die im Laufe deren Lebenswege bis zu 3-mal soviel Energie und 4-mal soviel Luftbelastung verursachen.

Die Ziele dieser Verordnung (EN 13428,EN13431, Art. 11 der Richtlinie) beinhalten die Punkte: Vermeidung durch Verringerung, Energierückgewinnung und Vermeidung von Schwermetallkonzentrationen. Alle unsere unterschiedlichen Verpackungsschäume erfüllen diese Anforderungen. Die kostenlose Nutzung unseres Verpackungslabors optimiert diesen Anspruch.

Alle unsere Produkte werden dementsprechend zertifiziert und erfüllten alle Bedingungen.

Nein, es entspricht den Richtlinien des AGW (Arbeitsplatz Grenzwert)

Auf Grund der Verpackungsverordnung sind Verpackungen von Vertreibern zurückzunehmen und einer Verwertung zuzuführen.
Zur Erfüllung dieser Pflichten, können sich die In-Umlauf-Bringer der Hilfe Dritter (Dachorganisationen) bedienen. Hierzu gehören z.B. INTERSEROH, VFW...